Helvetic Finance

Säule-3a-Optimierer

Berechne den zulässigen 3a-Beitrag, die effektive Steuerersparnis, den Vergleich zum freien ETF-Depot und eine mögliche Staffelung der Auszahlung.

Person und Steuern

3a-Berechtigung

Alter im Steuerjahr 2026: ca. 35

Annahmen und Auszahlung

Berechnung wird vorbereitet.

Berechnungslogik

Die Steuerersparnis ist die Differenz zwischen Steuerlast ohne 3a und Steuerlast mit zulässigem 3a-Abzug. Die Steuerrechnung läuft über den ESTV-Steuerrechner für das Steuerjahr 2026.

Grenzen

Die Eingabe erwartet steuerbares Einkommen vor 3a. Berufskosten, Versicherungsabzüge und weitere Abzüge musst du also bereits in deiner Steuerbasis berücksichtigen.

Rechtswirkung

Die Berechnung ist eine datenbasierte Orientierung. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die definitive Veranlagung der Steuerbehörde.

Das Wichtigste in Kürze

Mit Pensionskasse

2026 kannst du höchstens CHF 7'258 ordentlich einzahlen.

Ohne Pensionskasse

Bis 20% des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.

Status ist nicht entscheidend

Der Pensionskassenanschluss bestimmt die Limite, nicht die Bezeichnung angestellt oder selbstständig.

Praxisbeispiele

Typische 3a-Rechnungen

Angestellt, Zürich

Eine angestellte Person mit Pensionskasse zahlt den ordentlichen Maximalbetrag ein.

Einkommen
CHF 120'000
Einzahlung
CHF 7'258
Fokus
Steuerabzug

Selbstständig ohne PK

Ohne Pensionskasse kann der zulässige Beitrag deutlich höher sein, bleibt aber an AHV-Einkommen gebunden.

Einkommen
CHF 150'000
Maximal
20% bis Limite
Fokus
Liquidität

Kurz vor Pensionierung

Neben der Einzahlung zählt hier besonders, wie bestehende 3a-Konten später gestaffelt bezogen werden.

Horizont
5 Jahre
Risiko
tiefer prüfen
Fokus
Auszahlung

Die Beispiele sind Orientierungsprofile. Für deine konkrete Gemeinde, Kirchensteuer und Familiensituation nutzt du den Rechner oben.

Überblick

Steuerabzug und private Vorsorge

Mit der Säule 3a baust du Vermögen für später auf und senkst gleichzeitig deine Steuern. Wie gross der Vorteil ist, hängt von deinem Einkommen, deinem Wohnort und der gewählten 3a-Lösung ab. Je länger dein Anlagehorizont und je tiefer die Kosten, desto stärker kann der Zinseszinseffekt für dich arbeiten.

  • Deine Einzahlung reduziert das steuerbare Einkommen im Einzahlungsjahr.
  • Erträge und Vermögen innerhalb der Säule 3a werden während der Laufzeit nicht laufend besteuert.
  • Beim Bezug fällt eine separate Kapitalbezugssteuer an. Sie ist meist tiefer als die ordentliche Einkommenssteuer.

So funktioniert 3a

Wann das 3a-Geld gebunden ist

Die Säule 3a ist deine freiwillige, gebundene Vorsorge. Du entscheidest selbst, ob und wie viel du einzahlst. Im Gegenzug für die Steuervorteile bleibt das Geld bis zum Bezug zweckgebunden. Deshalb gehört zuerst eine ausreichende Notreserve auf ein frei verfügbares Konto.

  • Ein regulärer Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich.
  • Früher kommst du nur in gesetzlich geregelten Fällen an das Geld, etwa für selbst genutztes Wohneigentum oder bei Aufnahme einer Selbstständigkeit.
  • Eine 3a-Bank- oder Wertschriftenlösung lässt sich meist leichter anpassen als eine langfristige Versicherungspolice.

Angestellte

Wenn du angestellt bist

Die meisten Angestellten sind über ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen. Dann gilt 2026 der kleine 3a-Höchstbetrag von CHF 7'258. Bist du nicht in einer Pensionskasse versichert, kannst du grundsätzlich bis zu 20% deines massgebenden Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288.

  • Mit Pensionskasse: maximal CHF 7'258 im Jahr 2026.
  • Ohne Pensionskasse: bis 20% des massgebenden Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
  • Bei mehreren Jobs zählt, ob du insgesamt einer Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angeschlossen bist.

Selbstständige

Wenn du selbstständig bist

Selbstständig zu sein bedeutet nicht automatisch, dass du den grossen 3a-Beitrag nutzen kannst. Entscheidend ist auch hier die Pensionskasse. Ohne Anschluss an die 2. Säule sind bis zu 20% des massgebenden Erwerbseinkommens möglich. Mit freiwilliger Pensionskasse gilt der kleine Höchstbetrag.

  • Ohne Pensionskasse: bis 20% des massgebenden Erwerbseinkommens, maximal CHF 36'288.
  • Mit freiwilliger Pensionskasse: maximal CHF 7'258 im Jahr 2026.
  • Bei schwankendem Gewinn erst den Jahresabschluss abschätzen und den zulässigen Beitrag mit Treuhand oder Steuerberatung prüfen.

Steuerabzug

So entsteht deine Steuerersparnis

Deine 3a-Einzahlung wird vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt der Teil deines Einkommens, auf dem Bund, Kanton und Gemeinde Steuern berechnen. Der Effekt ist individuell: Bei höherem Einkommen und höherem Grenzsteuersatz spart derselbe Beitrag meist mehr Steuern.

  • Unser Rechner berechnet deine Steuerlast einmal ohne und einmal mit dem zulässigen 3a-Abzug.
  • Wohnort, Einkommen, Zivilstand, Kinder und Kirchensteuer verändern das Ergebnis.
  • Die gesparte Steuer bleibt nur dann langfristig Vermögen, wenn du sie nicht einfach zusätzlich ausgibst.

Höchstbeträge 2026

Der Pensionskassenanschluss entscheidet

Für die Höhe deiner Einzahlung ist nicht die Berufsbezeichnung entscheidend, sondern dein Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule. Das gilt für Angestellte und Selbstständige gleichermassen. Einzahlen darfst du nur, wenn du über AHV-pflichtiges Erwerbs- oder anerkanntes Erwerbsersatzeinkommen verfügst.

  • Bei Ehepaaren hat jede erwerbstätige Person eine eigene Limite.
  • Wer im selben Jahr zwischen Anstellung und Selbstständigkeit wechselt, muss beide Phasen gemeinsam betrachten.
  • Nach dem Referenzalter bleiben Beiträge bei weiterer Erwerbstätigkeit noch höchstens fünf Jahre möglich.

Nachträglicher Einkauf

Neu ab 2026: Beitragslücken nachzahlen

Seit 2026 kannst du bestimmte 3a-Lücken nachträglich schliessen. Berücksichtigt werden nur Lücken ab 2025. Ein Einkauf ist bis zu zehn Jahre rückwirkend möglich, wenn du im Einkaufsjahr zuerst deinen ordentlichen Maximalbeitrag vollständig einzahlst.

  • Du musst im Jahr der Lücke und im Einkaufsjahr zu 3a-Beiträgen berechtigt sein.
  • Pro Einkaufsjahr ist zusätzlich höchstens der kleine Beitrag möglich, 2026 also CHF 7'258.
  • Auch ohne Pensionskasse bleibt der nachträgliche Einkauf auf diesen kleinen Beitrag begrenzt.

Praktische Umsetzung

Früh und regelmässig einzahlen

Du musst den Höchstbetrag nicht auf einmal einzahlen. Ein monatlicher Dauerauftrag verteilt die Belastung und investiert dein Geld laufend. Bei schwankendem Einkommen kannst du kleiner starten und den Restbetrag nachzahlen, sobald dein Jahresergebnis feststeht.

  • Entscheidend ist die Gutschrift bei der 3a-Einrichtung bis zum Ende des Kalenderjahres.
  • Plane einige Bankarbeitstage Reserve ein und warte nicht bis zum 31. Dezember.
  • Eine Teilzahlung ist besser als gar keine Einzahlung. Du bestimmst den Betrag jedes Jahr neu.

Anlageform

3a-Konto oder Wertschriftenlösung?

Auf einem 3a-Konto schwankt dein Guthaben kaum, die erwartete Rendite ist aber begrenzt. Eine Wertschriftenlösung investiert je nach Strategie in Aktien und Anleihen. Sie kann langfristig mehr Ertrag bringen, schwankt dafür zwischenzeitlich stärker.

  • Bei langer Laufzeit kommt eine hohe Aktienquote infrage, wenn du Kursschwankungen aushältst.
  • Kurz vor dem geplanten Bezug lohnt sich eine erneute Prüfung des Risikos.
  • Vergleiche nicht nur die Verwaltungsgebühr, sondern auch Produktkosten, Aktienquote und verfügbare Anlagestrategien.

Verfügbarkeit und Steuern

Säule 3a oder freies Depot?

Beiträge an die Säule 3a lassen sich vom steuerbaren Einkommen abziehen, das Geld bleibt aber an einen Vorsorgezweck gebunden. Ein freies Depot ist jederzeit verfügbar. Dafür gehören die Anlagen zum steuerbaren Vermögen und Erträge wie Dividenden zum steuerbaren Einkommen.

  • Die 3a-Lösung hat häufig Vorteile bei langer Laufzeit, hoher Steuerersparnis und tiefen Kosten.
  • Das freie Depot eignet sich für Ziele, bei denen du vor der Pensionierung auf das Geld zugreifen möchtest.
  • Eine mögliche Reihenfolge ist: zuerst Notreserve, dann Säule 3a, danach ein frei verfügbares Depot.

Auszahlung früh planen

3a-Konten gestaffelt auszahlen

Beim Bezug wird dein 3a-Guthaben separat vom übrigen Einkommen besteuert. Die Kapitalbezugssteuer steigt in vielen Kantonen mit der Höhe der Bezüge. Mehrere 3a-Konten können deshalb helfen, das Kapital über verschiedene Steuerjahre zu verteilen.

  • Ein einzelnes 3a-Konto lässt sich beim regulären Altersbezug nicht in Etappen auflösen.
  • 3a-, Pensionskassen- und Freizügigkeitsbezüge im gleichen Jahr können steuerlich zusammengezählt werden.
  • Eröffne weitere Konten nicht erst kurz vor der Pensionierung. Plane die Staffelung mehrere Jahre im Voraus.

Transparent gerechnet

Was unser Rechner berücksichtigt

Der Rechner bestimmt zuerst deinen zulässigen Beitrag. Danach vergleicht er die geschätzte Steuerlast ohne Einzahlung mit der Steuerlast nach dem 3a-Abzug. Die langfristige Simulation ergänzt Gebühren, laufende Steuern und die geschätzte Kapitalbezugssteuer.

  • Steuerersparnis = geschätzte Steuerlast ohne 3a minus geschätzte Steuerlast mit 3a.
  • Der Vergleich mit einem freien Depot behandelt private Kapitalgewinne grundsätzlich als steuerfrei.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung. Massgeblich bleiben die Regeln deines Kantons und die definitive Steuerveranlagung.

Kurz prüfen

Diese Fehler kosten Rendite

Eine 3a-Lösung sollte zu deinem Einkommen, deinem Anlagehorizont und deinem Bedarf an frei verfügbarem Vermögen passen. Der Steuerabzug allein reicht für die Beurteilung nicht aus.

  • Zu viel einzahlen: Der nicht abzugsfähige Teil muss korrigiert und zurückgefordert werden.
  • Geld ohne Notreserve binden: Unerwartete Ausgaben lassen sich nicht einfach aus der Säule 3a bezahlen.
  • Teure oder unpassende Produkte behalten: Gebühren und eine zu defensive Strategie können über Jahrzehnte viel Vermögen kosten.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?

Das hängt von deinem steuerbaren Einkommen, Wohnort, Zivilstand, Kindern, Kirchensteuer und deiner Einzahlung ab. Der Rechner zeigt die geschätzte Differenz zwischen der Steuerlast ohne und mit 3a-Einzahlung.

Gilt für Selbstständige immer der grosse 3a-Beitrag?

Nein. Ohne Pensionskasse kannst du bis zu 20% des massgebenden Erwerbseinkommens einzahlen, höchstens CHF 36'288. Bist du freiwillig einer Pensionskasse angeschlossen, gilt 2026 der kleine Höchstbetrag von CHF 7'258.

Kann ich als angestellte Person ohne Pensionskasse mehr einzahlen?

Grundsätzlich ja. Wenn du keiner Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule angehörst, gilt auch für Angestellte die Limite von 20% des massgebenden Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36'288.

Was gilt bei Anstellung und Selbstständigkeit im selben Jahr?

Dann müssen beide Erwerbsphasen gemeinsam beurteilt werden. Ein Pensionskassenanschluss aus der Anstellung beeinflusst den zulässigen Beitrag. Bei einem Wechsel im laufenden Jahr sollte der Maximalbetrag anhand des Jahresabschlusses und der konkreten Vorsorgesituation geprüft werden.

Kann ich eine verpasste Einzahlung später nachholen?

Seit 2026 sind Einkäufe für Beitragslücken ab 2025 möglich. Du musst im Jahr der Lücke und im Einkaufsjahr berechtigt sein und im Einkaufsjahr zuerst den ordentlichen Maximalbeitrag einzahlen. Der zusätzliche Einkauf ist pro Jahr auf den kleinen Beitrag begrenzt.

Lohnt sich 3a in jedem Kanton?

Nein. Kantone und Gemeinden besteuern Einkommen und Vermögen unterschiedlich. Deshalb führt die gleiche Einzahlung je nach Wohnort zu einer anderen Steuerersparnis.

Kann ich mehrere 3a-Konten haben?

Ja. Mehrere Konten können bei der späteren Auszahlung helfen, weil du Bezüge über mehrere Jahre verteilen kannst. Das reduziert je nach Kanton die Progression der Kapitalbezugssteuer.

Was passiert bei Quellensteuer?

Bei Quellensteuer wird die 3a-Einzahlung nicht automatisch im Monatstarif berücksichtigt. Je nach Situation musst du eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen.

Ist 3a besser als ein freies ETF-Depot?

Nicht immer. 3a bietet Steuerabzug und steuerfreie Laufzeit, ist aber gebunden und wird beim Bezug besteuert. Ein freies Depot ist flexibler und private Kapitalgewinne sind in der Regel steuerfrei.

Quellen

Für Höchstbeträge, Abzugsberechtigung und Besteuerung stützen wir uns auf Bundesquellen. Kantonale Details können abweichen; massgeblich bleibt die definitive Steuerveranlagung.

  1. BSV: Die dritte Säule
  2. ESTV: Kreisschreiben Nr. 18a zur Säule 3a
  3. Fedlex: BVV 3
  4. Fedlex: DBG
  5. AHV/IV: Selbstständigerwerbende in der Sozialversicherung
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